Als Vorbereitung zu den stattfindenden Workshops sind diese e learning-videos anzusehen und sich daraus ergebende Fragen sind in die Workshops mitzunehmen.
Unter den Videos finden Sie die Links und die Transkription in deutscher Sprache.
1.)
Links:
LandesElternVerbandWien – https://www.LEVW.at
Bildungsdirektion für Wien – https://www.bildung-wien.gv.at
MA 56 – Wiener Schulen – https://www.wien.gv.at/kontakte/ma56/index.html
Bildung im Mittelpunkt – https://www.bildung-wien.at
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung – https://www.bmbwf.gv.at
Schulfreie Tage und Ferien – https://www.bildung-wien.gv.at/service/Schulferien-und-schulfreie-Tage.html
Schulweg – https://www.wien.gv.at/verkehr/verkehrssicherheit/schulweg/plaene/index.html
Studie der Arbeiterkammer über Schulkosten – https://www.schulkosten.at
Musikschulen – https://www.wien.gv.at/bildung/schulen/musikschule/
Sportvereine – https://www.wien.gv.at/freizeit/sportamt/
Büchereien Wien – https://www.wien.gv.at/bildung/buechereien/
https://buechereien.wien.gv.at/B%C3%BCchereien-Wien/Veranstaltungen/Kinder
Gratis Lernhilfe & Bildungsangebote:
https://www.wien.gv.at/bildung-forschung/gratis-nachhilfe.html
https://www.wien.gv.at/menschen/integration/deutsch-lernen/deutschkurse-kinder.html
https://www.wien.gv.at/kultur/literatur/lesen/lerntafel.html
https://www.wien.gv.at/bildung-forschung/bildung-jugendliche.html
https://kinderuni.at/
wienXtra – https://www.wienxtra.at
Summer City Camps & Co. / Bildung im Mittelpunkt – https://www.bildung-wien.at und https://www.ferieninwien.at
Wiener Jugenderholung – http://www.wijug.at/
SCHULE IN WIEN
SCHULTASCHE, FEDERPENNAL UND TURNSACKERL
In Österreich sind Eltern dafür zuständig, ihre Kinder für den Schulbesuch mit notwendigen Dingen auszustattenden Schultasche, Federpennal, Stifte, Turnsackerl und vieles mehr.
Für Familien in Wien, die sich das nicht leisten können, gibt es ein Projekt vom LandesElternVerbandWien: „Schultasche – Herzlich Willkommen!“.
Die Pflichtschulen bekommen von der Stadt Wien Geld pro Schüler:in, um Hefte, Bastelmaterial und anderes zu kaufen. Dadurch müssen die Eltern nicht so viel selber einkaufen.
HAUSÜBUNGEN
Schüler:innen, die in eine Halbtagsschule gehen, bekommen üblicherweise für den Nachmittag eine Hausübung auf, diese können sie zu Hause machen oder, wenn sie in den Hort gehen, dort erledigen. Die Hausübung ist Aufgabe des Kindes und nicht der Eltern.
Schüler:innen, die in ganztägige Schulformen gehen, egal ob in eine offene oder eine verschränkte Form, sollten alle diese Dinge in der Schule erledigen, damit sie, wenn sie nach Hause kommen, nichts mehr für die Schule tun müssen.
Für Schüler:innen der Mittelschule oder der AHS Unterstufe, ist es möglich für die Hauptfächer Deutsch, Mathe, Englisch kostenlos die Lernstationen in den Wiener VHS zu besuchen, um dort ihre Hausübungen zu erledigen bzw. Fragen zu stellen. Daneben bietet das Projekt „Förderung 2.0 – Wiener Lernhilfe“ kostenlose Nachhilfe in diesen Fächern.
MITTELUNGSHEFT, SPRECHSTUNDE UND ELTERNSPRECHTAG
Eltern und Pädagog:innen kommunizieren auf verschiedenen Wegen:
Eines ist das sogenannte Mitteilungsheft. Dieses Heft dient dazu, Informationen gegenseitig auszutauschen – wie z.B. Termine oder andere wichtige Dinge. An manchen Schulen gibt es ein elektronisches Mitteilungsheft – SchoolFox.
Um sich direkt mit den Lehrer:innen des Kindes auszutauschen, gibt es z.B. Elternsprechtage. Dabei bekommen die Eltern Informationen über den Lernfortschritt ihres Kindes und können auch Anliegen oder Probleme besprechen.
Bei den sogenannten KEL (Kinder-Eltern-Lehrer:innen)-Gesprächen, zeigen Ihnen Ihre Kinder, was sie gelernt haben und sie besprechen gemeinsam den Lernalltag und den Lernfortschritt.
Zusätzlich bieten Pädagog:innen Einzel-Sprechstunden direkt am Schulstandort oder telefonisch an.
LEHRPLAN, NOTEN UND „SITZENBLEIBEN“
Die Schüler:innen an den österreichischen Schulen werden nach bestimmten Lehrplänen unterrichtet. Das bedeutet für jede Schulform z.B. Volksschule, Mittelschule, AHS usw. gibt es einen eigenen Lehrplan.
Die Pädagog:innen müssen die Ziele des Lehrplans erfüllen und die Schüler:innen so begleiten, dass sie diese Ziele möglichst gut erreichen können.
Die Schüler:innen bekommen in den meisten Schulformen eine Rückmeldung über ihren Lernfortschritt durch Noten. In Österreich gibt es eine fünf teilige Notenskala von 1-5. Wobei 1 die beste Note und 5 die schlechteste ist.
Zusätzlich ist es wichtig, sich als Eltern direkt mit den Pädagog:innen auszutauschen, um zu erfahren, in welchem Bereich ihr Kind vielleicht noch etwas mehr Unterstützung braucht oder mehr gefördert werden soll. Oder um abzuklären, wo ihr Kind soweit fortgeschritten ist, dass es gut wäre, noch zusätzliche Angebote zu nutzen.
Schüler:innen, die das Klassenziel nicht erreichen, müssen die Klasse wiederholen, d.h. sie „bleiben sitzen.“ Dies führt dazu, dass das Kind z.B. die 3. Klasse Volksschule noch einmal wiederholt und damit ein weiteres Jahr der Schulpflicht erfüllt hat. Das bedeutet, dass ein Kind, das eine Klasse wiederholt, in der Pflichtschulzeit unter Umständen schon nach der 4. Mittelschul- oder AHS Unterstufenklasse die neun Jahre Schulpflicht erfüllt hat.
Es gibt außerdem die Möglichkeit, dass Eltern den Wunsch haben, dass das Kind eine Klasse wiederholt. In diesem Fall, ist es möglich, einen Antrag auf Klassenwiederholung zu stellen.
In Wien gibt es auch viele Mehrstufenklassen. Das bedeutet, dass Schüler:innen aus verschiedenen Schulstufen gemeinsam in eine Klasse gehen. Meistens bilden Schüler:innen von der 1. bis zur 4. Klasse Volksschule eine Mehrstufenklasse. Es gibt aber auch andere Modelle, in der Schüler:innen von der 1. bis zur 3. Schulstufe, gemeinsam in einer Gruppe sind, dann von der 4. bis zur 6. Schulstufe und 7. und 8. Der Vorteil in diesen sogenannten Mehrstufenklassen ist, dass Schüler:innen voneinander profitieren können.
SCHULTYPEN UND SCHULFORMEN
Das österreichische Bildungssystem ist sehr komplex. Es gibt sehr viele verschiedene Angebote.
Es gibt Halbtagsschulen und Schulen, die ganztägig geführt werden. Ein Teil dieser wird ganztägig verschränkt (Unterricht und Freizeit wechseln sich den ganzen Tag ab), der andere Teil offen (Unterricht am Vormittag und Freizeitbetreuung am Nachmittag optional wählbar) geführt. Es gibt Schulstandorte mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Projekten – Musik, Sport, Naturwissenschaften, Technik etc.
Besuchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind am „Tag der Wiener Schulen“, die Schulen, die Sie interessieren, um die Atmosphäre, den Alltag und die Pädagog:innen persönlich kennen zu lernen.
DEUTSCHFÖRDERKLASSEN & MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Für Schüler:innen, die der Unterrichtssprache Deutsch nicht folgen können, gibt es Deutschförderklassen. Schüler:innen werden dafür mit dem MIKA-D-Tests eingestuft. In der Deutschförderklasse lernen die Kinder und Jugendlichen in erster Linie Deutsch, wobei der/die Lehrer:in das einzige Sprachvorbild ist. Es wird in diesen Klassen jedoch nicht nach dem Lehrplan, der Volksschule/der Mittelschule unterrichtet. Nur in einigen wenigen Fächern (Turnen, Werken und Zeichnen) findet der Unterricht mit der Stammklasse statt. Das heißt, die Schüler:innen müssen beim Wechsel in die Stammklasse vieles nachholen.
In Wien gibt es an vielen Standorten muttersprachlichen Unterricht, damit Schüler:innen auch ihre Erstsprache bestmöglich beherrschen.
SCHULVERANSTALTUNGEN: PROJEKTWOCHE, AUSFLUG UND SCHWIMMEN
Zusätzlich zum Unterricht finden zahlreiche Schulveranstaltungen statt.
Im Rahmen von Projektwochen verbringen Schüler:innen gemeinsam mit ihren Pädagog:innen eine Woche auf einem Bauernhof, in einem Kinder-und Jugendhotel oder gehen im Winter gemeinsam Skifahren. Das heißt, bei diesen Projektwochen übernachten die Schüler:innen nicht zu Hause. Der Aufenthalt muss von den Eltern bezahlt werden. Es kann ein Antrag auf finanzielle Unterstützung in der Bildungsdirektion für Wien bzw. im Bildungsministerium oder beim Elternverein am Schulstandort gestellt werden.
Daneben gibt es auch Tagesausflüge. Die Schülerinnen besuchen z.B. gemeinsam den Tiergarten Schönbrunn, ein Museum oder andere Veranstaltungen in der Stadt Wien oder in der Umgebung. Angebote, die mit Kosten verbunden sind, müssen von den Eltern gezahlt werden.
Ein großes Projekt in allen Wiener Volksschulen ist der Schwimmunterricht, der in der 3. Klasse stattfindet. Der Schwimmunterricht findet durch ausgebildete Schwimmlehrer:innen und in den Bädern der Stadt Wien statt.
SCHULÄRZT:INNEN, SCHULPSYCHOLOG:INNEN UND SCHULSOZIAL-ARBEITER:INNEN
An den Schulen gibt es auch Expert:innen, die sich mit verschiedenen Lebensbereichen der Schüler:innen und ihrer Familien beschäftigen.
Dazu gehören Schulärzt:innen, Schulpsycholog:innen und Schulsozialarbeiter:innen. Sie können mit diesen direkt in Kontakt treten. Die Namen und Kontaktdaten erhalten Sie direkt über die Schule.
Einige dieser kostenlosen Angebote können Sie auch anonym in Anspruch nehmen.
JAUSE UND MITTAGESSEN
Da Kinder und Jugendliche viele Stunden oder den ganzen Tag in der Schule verbringen, ist eine ausreichende und ausgewogene Ernährung während des Tages wichtig!
An ganztägigen Pflichtschulen wird ein Mittagessen, das von der Stadt Wien zur Verfügung gestellt wird, angeboten. Dieses Essen besteht aus einer Suppe und einer Hauptspeise oder einer Hauptspeise und einer Nachspeise. An ganztägig verschränkten Standorten ist die Mittagsverpflegung kostenlos.
Auch die Jause wird an ganztägigen Standorten, auf Wunsch der Eltern zur Verfügung gestellt. An allen anderen Schulstandorten, müssen die Eltern ihren Kindern eine Jause mitgeben.
Um die gesunde Ernährung unserer Kinder und Jugendlichen zu unterstützen, gibt es seit einigen Jahren ein von der EU gefördertes Programm an den Wiener Pflichtschulen, das über die Wiener Gesundheitsförderung organisiert wird. Nämlich eine gesunde Obst oder Gemüse Jause, das sogenannte „Wiener Schulfruchtprogramm“. Dafür wird jede Woche, pro Klasse ein Kisterl mit Obst oder Gemüse geliefert, dass die Schüler:innen selbständig konsumieren können.
Natürlich ist neben dem Essen auch das Trinken etwas sehr Wichtiges. Da es in Wien gesundes Leitungswasser gibt, ist es am besten, wenn Schüler:innen wiederverwendbare Trinkflaschen mithaben, damit diese immer wieder mit Wasser aufgefüllt werden können.
SCHULWEG UND TOPJUGENDTICKET
Damit ihr Kind gut und sicher in die Schule und wieder nach Hause kommt, ist es wichtig, dass sie sich den Schulweg vorher gemeinsam anzuschauen.
Auf den Schulplänen der Stadt Wien, finden Sie den sichersten und kürzesten Weg, den ihr Kind zur Schule zurücklegen kann.
Für die Region Wien, Niederösterreich und Burgenland können Sie das „Top-Jugend Ticket“ zu einem sehr günstigen Preis kaufen. Damit kann ihr Kind alle öffentlichen Verkehrsmittel in dieser Region für ein ganzes Jahr nutzen. Das Ticket erhalten Sie bei den Wiener Linien. Am besten kaufen Sie es online. Dadurch können Sie es beliebig oft ausdrucken, falls ihr Kind das Ticket verliert.
SCHULFREIE TAGE, FERIEN UND URLAUB
Das Schuljahr ist immer wieder durch schulfreie Tage und Ferien unterbrochen.
Sollten sie außerhalb dieser schulfreien Tage und Ferien weitere freie Tage für Ihr Kind brauchen, können Sie diese beantragen. Einzelne Tage können direkt über den/die Klassenlehrer:in frei gegeben werden. Bei drei Tagen, kann es von der Schulleitung bestimmt werden, über drei Tage müssen von der Bildungsdirektion für Wien genehmigt werden.
Für schulfreie Tage und Ferien gibt es auch Angebote der Stadt Wien zur Betreuung der Kinder und Jugendlichen sowie für Kinder- und Familienurlaube.
An ganztägig geführten Standorten gibt es an schulfreien Tagen auch Betreuung direkt am Standort bzw. einem Schulstandort in der Nähe.
FREIZEITANGEBOTE
In Wien gibt es viele günstige Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche.
Zahlreiche Informationen finden Sie bei WienXtra und bei der Stadt Wien.
DAS WIENER SCHULSYSTEM
Die Pflichtschule in Österreich ist laut Gesetz kostenfrei. Das heißt, dass alle Schüler:innen, die die Volksschule, die Mittelschule, die Polytechnische Schule oder die Sonderschule besuchen, müssen nichts dafür bezahlen. Eine Ausnahme sind die Privatschulen, die ein Schulgeld für den Schulbesuch verlangen.
Die Freizeitbetreuung oder ein Hort am Nachmittag inklusive Mittagessen müssen von den Eltern bezahlt werden. Eine Ermäßigung ist in bestimmten Fällen möglich.
2.)
Links:
Klassenelternvertretung – https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009663
Klassenforum – https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009600&Artikel=&Paragraf=63a&Anlage=&Uebergangsrecht
Schulforum – https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009600&Artikel=&Paragraf=63a&Anlage=&Uebergangsrecht
LEVW (LandesElternVerbandWien)
https://www.LEVW.at oder office@LEVW.at oder 0664/4162211
KJA Wien (Kinder- und Jugendanwaltschaft)
https://www.KJA.at oder post@jugendanwalt.wien.gv.at oder 01 70 77 000
Ombudsstelle für Schulen im BMBWF (auch für Eltern)
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/os.html oder info@ombudsstelle-schule.at oder 0800/311305
ELTERNVERTRETUNG & SCHULPARTNERSCHAFT
KLASSENELTERNVERTRETUNG
Im Klassenforum werden zu Beginn des Schuljahres, in jeder Klasse ein:e Klassenelternvertreter:in und eine Stellvertretung gewählt. Gewählt werden kann jeder Elternteil, der ein Kind in dieser Klasse hat.
Die Klassenelternvertretung vertritt die Interessen der Eltern und hat gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten.
KLASSENFORUM
Das Klassenforum selbst findet zu Beginn jedes Schuljahres statt. Geleitet und eingeladen wird das Klassenforum von dem/der Klassenlehrer:in.
Mitglieder des Klassenforums sind alle Eltern, die ein Kind in dieser Klasse haben. Sobald die Hälfte der Eltern anwesend ist, können Abstimmungen stattfinden – z.B. die Planung von Projektwochen.
Im Klassenforum werden die Klassenelternvertretungen und Stellvertretungen gewählt.
Außerdem können alle Angelegenheiten besprochen werden, die für die Eltern und die Schüler:innen wichtig sind.
Das Protokoll über das Klassenforum müssen danach alle Eltern bekommen, egal ob sie im Klassenforum anwesend waren oder nicht.
SCHULFORUM
Das Schulforum findet einmal im Semester bzw. mindestens einmal im Schuljahr statt. Dort werden alle Regeln, die die Schule autonom entscheiden darf, gemeinsam von den Klassenlehrer:innen und den Klassenelternvertreter:innen entschieden.
Das Schulforum wird von der Schulleitung geleitet, die auch dazu einlädt.
Abgestimmt werden kann nur, wenn eine bestimmte Anzahl der Mitglieder anwesend ist. Darauf ist von der Leitung zu achten. Die Entscheidungen werden mehrheitlich getroffen.
Auch vom Schulforum ist ein Protokoll anzulegen. Dieses muss danach zumindest allen Klassenlehrer:innen und Klassenelternvertretungen bzw. Stellvertretungen übermittelt werden.
KOMPETENZEN DES SCHULFORUMS
Im Schulforum müssen viele verschiedene gesetzlich festgelegte Punkte behandelt und abgestimmt werden. Außerdem können im Schulforum auch alle Angelegenheiten, die den Schulpartner:innen wichtig sind, besprochen werden.
ANLIEGEN ELTERN(VERTRETUNG)
Bei Problemen, die Schüler:innen oder Eltern direkt betreffen, egal ob mit der Pädagog:innen, der Schulleitung oder anderer Art, können sie sich auch gerne an außerschulische Institutionen wenden.
Sollte es Fragen oder Probleme im Bezug auf die Elternvertretung, aber auch in Bezug auf die Schule oder die Klasse ihres Kindes geben, können Sie gerne den LandesElternVerbandWien kontaktieren.
3.)
Links:
Vereinsgesetz – https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001917
Vereinsbehörde – https://www.polizei.gv.at/wien/buergerservice/vereine/start.aspx
Vereinsregisterauszug – https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/zvn/public/Registerauszug
Weiterführende Information – https://www.bmi.gv.at/609/
LandesElternVerbandWien – https://www.LEVW.at
ELTERNVEREIN
ELTERNVEREIN
Der Elternverein ist die freiwillige Interessensvertretung der Eltern einer Schule. Das bedeutet, alles was wir Eltern in der Schule machen ist freiwillig und ehrenamtlich und das bedeutet sie bekommen kein Geld dafür.
VEREIN
Der Elternverein ist ein Verein, der dem Vereinsgesetz entsprechen muss.
Die zuständige Behörde ist die Vereinsbehörde (Vereinsreferat der Landespolizeidirektion Wien). Dorthin müssen auch immer alle Unterlagen geschickt werden. Das heißt, nach der Wahl der Vorstandsmitglieder muss die Wahlanzeige an das Vereinsreferat geschickt werden. Die gewählten Personen werden ins Vereinsregister eingetragen. Das ist notwendig, damit diese den Verein nach außen vertreten können. Das heißt, mit den Vereinsregisterauszug ist es z.B. möglich ein Vereinskonto bei einer Bank zu eröffnen.
Außerdem hat jeder Verein in Österreich Statuten. Diese regeln alle Abläufe im Verein.
Jeder Elternverein hat seinen Sitz an der Schule, das bedeutet, die Adresse des Elternvereins ist die Schuladresse. Der Name des jeweiligen Elternvereins muss einen klaren Bezug zur Schule haben.
Schulleiter:innen, Pädagog:innen oder anderes Schulpersonal haben keinen Sitz und keine Stimme im Elternverein. Sie können aber gerne zu Sitzungen eingeladen werden.
ZWECK
Der Elternverein erfüllt zwei ganz große Aufgaben, das eine ist die Solidargemeinschaft und das andere ist die Interessensvertretung.
Solidargemeinschaft bedeutet, dass armutsbetroffene Schüler:innen unterstützt werden, damit diese z.B. an einer Projektwoche teilnehmen können.
Als Interessenvertretung vertritt der Elternverein die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Schule.
VORSTAND
Im Elternverein wird ein Vorstand gewählt. Der Vorstand besteht aus folgenden Personen:
– Vorsitz und Stellvertretung
– Kassier:in und Stellvertretung
– Schriftführer:in und Stellvertretung
– und zwei gleichberechtigte Rechnungsprüfer:innen
ELTERNAUSSCHUSS
Im Elternausschuss sind alle Klassenelternvertreter:innen und deren Stellvertretungen automatisch Mitglied, sofern sie natürlich den Mitgliedsbeitrag zahlen und überhaupt Mitglied im Elternverein sind. Dazu kommen Vorstandmitglieder, die keine Klassenelternvertretungen sind.
Im Elternausschuss werden Informationen ausgetauscht und es kann beraten werden, wie man im Schulforum zu einzelnen Punkten abstimmen möchte.
MITGLIEDER
Mitglied eines Elternvereins können alle Eltern sein, deren Kinder die Schule besuchen.
Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erklären die Eltern Ihre Mitgliedschaft für ein Schuljahr.
HAUPTVERSAMMLUNG
Jeder Elternverein muss einmal im Schuljahr (meistens im Oktober) eine ordentliche Hauptversammlung abhalten. Zu dieser Hauptversammlung müssen alle Eltern, die Kinder am Schulstandort haben, eingeladen werden. Diese Einladung sollte schriftlich über die Mitteilungshefte erfolgen.
In der Hauptversammlung gibt es einen Bericht über das abgelaufene Schuljahr, einen Bericht über die Finanzen und über die Prüfung durch die Rechnungsprüfung, die Neuwahl aller Vorstandsmitglieder und der Rechnungsprüfer:innen. Außerdem wird die Höhe des Mitgliedsbeitrages festgelegt.
Eine außerordentliche Hauptversammlung kann im Laufe des Vereinsjahres jederzeit stattfinden.
FINANZEN
Eine wichtige Arbeit im Elternverein ist die Verwaltung des Geldes. Dieses muss laut den Statuten bzw. nach den Beschlüssen verwendet werden.
Jeder Verein sollte ein Vereinskonto haben und ein Kassabuch mit Einnahmen und Ausgaben führen.
Außerdem muss das Eigentum des Elternvereins in einer Inventarliste geführt werden. Jeder Gegenstand, den der Elternverein ankauft, bleibt im Besitz des Elternvereins. Daher ist der Elternverein auch für die Wartung, Reparatur, Entsorgung und die Haftung bei etwaigen Verletzungen verantwortlich.
Die Rechnungsprüfer:innen müssen die Kassaführung, die Einnahmen und Ausgaben überprüfen.
SCHULPARTNERSCHAFT
Für die Entwicklung der Schule,ist es am wichtigsten ob sich alle Beteiligten wohlfühlen und offen miteinander kommunizieren können.
Zur Schulgemeinschaft gehören Lehrer:innen – Eltern – Schüler:innen
Für die Schüler:innen der Mittelschulen und AHS Unterstufe gibt es eigene Schulungen für Schülervertretungen über die Schüler:innenmitgestaltung (SMG) von WienXtra. Aber auch in Volksschulen ist es bereits möglich, Klassen- und Schulsprecher:innen zu wählen.
DER LANDESELTERNVERBANDWIEN (LEVW)
Als Dachorganisation für alle Wiener Elternvereine in den Pflichtschulen unterstützt der LEVW Sie gerne bei der Gründung, Reorganisation oder bei allen anderen Fragen zum Elternverein sowie zur Klassenelternvertretung.
Außerdem setzt sich der LEVW auf Landes- und Bundesebene für die Anliegen der Wiener Pflichtschuleltern ein. Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit dem Bildungsstadtrat, der Schulerhalterin und der Bildungsdirektion für Wien.
Zusätzlich gibt es einige Projekte des LEVW bzw. beteiligt sich der LEVW an Projekten für Eltern und Schüler:innen.
4.)
Das Österreichische Bildungssystem, Kindergarten, Volksschule und Sekundarstufe 1
Das österreichische Bildungssystem wirkt auf den ersten Blick gar nicht so kompliziert. Man beginnt links auf der gelben Seite und endet rechts auf der roten Seite. Die Kompliziertheit beginnt aber, wenn man ins Detail geht. Daher sehen wir uns das österreichische Bildungssystem mal im Detail an.
Gleich zu Beginn sei erwähnt, dass sich in dem folgenden Video und auch den darauffolgenden zum Bildungssystem ich nicht auf Besonderheiten eingehen kann, sondern in erster Linie darauf aufmerksam machen werde, wo man Informationen holen kann. Bitte nehmen Sie die folgenden Informationen nicht als vollständig an, sondern als Wegweiser, damit Sie sich im österreichische Bildungssystem zurecht finden.
Gleich zu Beginn sehen wir uns im Detail den Kindergarten, die Primar- und die sogenannte Sekundarstufe an – also die Volksschule und die Unterstufe – und auch einen ganz kleinen Teil von der Sekundarstufe II. Schon hier möchte ich erwähnen, dass alles, was Sie im weiteren Verlauf dieser Präsentation hören, für alle in Wien gemeldeten Kinder gilt, unabhängig von ihrem Status.
Der Kindergarten ist ein – größtenteils – freiwilliges Angebot an Familien. Er ist zwar Teil vom Bildungssystem, nicht aber vom Schulsystem: soll heißen: der Kindergarten in Österreich ist nicht im Schulsystem integriert, sondern eine ganz eigenständige Sache.
Es gibt den städtischen Kindergarten, der unter anderem auch so beliebt ist, weil er an sich gratis ist und es gibt private Kindergärten (also Kindergärten, die von privaten Vereinen geleitet werden); diese Kindergärten sind zwar nicht gratis, aber es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten durch die Stadt Wien. Lassen Sie sich daher von den Kosten, die sie eventuell auf der Homepage eines Kindergarten-Anbieters finden nicht gleich abschrecken, sondern fragen sie gleich nach den Förderformularen und was genau bei diesem Kindergarten durch die Stadt Wien oder auch den Anbieter selbst gefördert wird.
Setzen Sie sich schon frühzeitig mit dem Thema Kindergarten auseinander. Nehmen Sie sich Zeit und schauen Sie sich – wenn möglich – einige Kindergärten an bzw. gehen Sie zu Informations-veranstaltungen (diese finden Sie meist auf der Homepage von Kindergartenanbietern). Überlegen Sie, was Ihnen in einem Kindergarten für ihr Kind wichtig ist. Ihr Kind kann sich nur in einem Kindergarten wohl fühlen, dem Sie vertrauen und daher ihr Kind jeden Morgen mit einem guten Gefühl abgeben.
Der Kindergarten ist der erste Schritt in eine gelungene Bildung für ihr Kind! Er ist kein Aufbewahrungsort für Kinder, deren Eltern keine Zeit unter Tags haben, weil sie zum Beispiel beide arbeiten, sondern ist die erste Möglichkeit für ihr Kind, ihre oder seine Talente zu fördern, soziale Kompetenz zu erlangen und sich kognitiv und motorisch gut zu entwickeln. Hinter jedem Spiel und jeder Aufgabe, die ihr Kind mit viel Spaß im Kindergarten erlebt, steckt eine pädagogische Idee, die von den professionell ausgebildeten Kindergärtner:innen bewusst umgesetzt wird. Regelmäßige Elterngespräche werden Ihnen auch zeigen, mit wieviel Fürsorge und Genauigkeit auf die individuelle Entwicklung ihres Kindes geachtet wird. Vielleicht wiedersprechen Sie mir jetzt innerlich, weil Sie sich denken – das alles kann mein Kind auch zu Hause lernen, aber warum es gut ist, ihr Kind mind. 2 besser aber 3 oder sogar 4 Jahre in den Kindergarten (bzw. die Kinderkrippe) zu schicken, erläutere ich später noch.
Ganz wichtig ist aber, dass das sogenannte letzte Kindergartenjahr – also jenes Jahr – bevor das Kind eingeschult wird: Pflicht ist. In diesem Jahr MUSS ihr Kind in den Kindergarten, um optimal auf die Schule vorbereitet zu werden; für Kinder mit anderer Erstsprache als Deutsch bedeutet dies meist auch eine umfassende Förderung zum Erlernen der deutschen Sprache.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind mind. 20 Stunden pro Woche, an 4 Tagen in der Woche im Kindergarten sein muss.
Aber wie kommt ihr Kind jetzt überhaupt in den Kindergarten. Das Wichtigste ist, dass sie bereits im November des Vorjahres daran denken, ihr Kind für den Kindergarten anzumelden. Also wenn Sie jetzt z.B. ein Kind haben, das im September nächsten Jahres in den Kindergarten oder in die Kinderkrippe gehen soll, dann müssen sie diesen November daran denken, Ihr Kind anzumelden. Denn die Idee nach dem Sommer zu einem Kindergarten zu gehen, um quasi dort Bescheid zu sagen, dass ihr Kind ab kommender Woche in den Kindergarten kommt, funktioniert leider nicht. Denn die Anmeldung und Zuteilung zu einem Kindergartenplatz dauert länger und ist recht kompliziert. Wenn Sie Ihr Kind in einen bestimmten Kindergarten schicken wollen, wäre es ratsam, schon so früh wie möglich mit dem Kindergarten oder der Kinderkrippe Kontakt aufzunehmen. (das kann eventuell auch schon 1-2 Jahre vor dem Eintritt des Kindes sein)
Der städtische Kindergarten
Rund ein Drittel der Wiener Kindergartenplätze wird von der Stadt Wien selbst zur Verfügung gestellt. Ausschließlich diese Plätze werden von der Stadt Wien selbst vergeben. Und wie schon vorher erwähnt, sind es diese Plätze, die größtenteils gratis sind.
ACHTUNG: Es besteht kein Anspruch auf einen Kindergartenplatz!
Bei der Anmeldung – im November – müssen Sie 2 bevorzugte Kindergärten angeben, aber auch dann ist nicht garantiert, das es einer dieser beiden Kindergärten werden wird.
Sie können sich online registrieren und dann auch gleich die Anmeldung online machen, oder sie laden sich den Anmeldebogen herunter oder holen ihn bei einer Servicestelle ab. Sie füllen ihn aus und schicken ihn per Mail oder Post an die zuständige Stelle (diese steht am Anmeldebogen darauf) oder bringen ihn zu einer Servicestelle zurück – die Adressen der Servicestellen findet man übrigens auf der Homepage der Stadt Wien – Kindergärten.
Ihr Kind bekommt mit der Anmeldung automatisch eine Kund:innen-Nummer im Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder. Diese Nummer ist sehr wichtig, wir werden später nochmals von ihr hören. Im Fall der Anmeldung bei einem städtischen Kindergarten, müssen Sie die Kund:innen-Nummer nicht extra beantragen, dies erfolgt automatisch mit der Kindergartenanmeldung.
Die Plätze werden nach festgelegten Kriterien vergeben, z.B müssen Eltern ihre Berufstätigkeit nachweisen, oder es muss schon Geschwisterkinder im selben Kindergarten geben und vor allem die Nähe zum Wohnort muss auch gegeben sein.
Der private Kindergarten
Rund zwei Drittel der Kindergartenplätze in Wien werden von privaten Bildungseinrichtungen angeboten. Wenn Sie Ihr Kind für einen geförderten Platz in einem privaten Kindergarten anmelden möchten, müssen Sie das direkt bei diesem Kindergarten oder auf deren Homepage machen.
ACHTUNG: die Anmeldungen für private Kindergartenplätze über die Stadt Wien ist nicht möglich
Um Ihr Kind bei einem privaten Kindergarten anzumelden brauchen Sie vorher die Kund:innen-Nummer Ihres Kindes. Diese erhalten Sie sehr wohl bei den Stadt Wien, dafür gibt es ein eigenes Formular. Achten Sie darauf, dass sie nicht versehentlich das Anmeldeformular der Stadt Wien – Kindergärten ausfüllen, sonder wirklich nur das Formular für die Kund:innen-Nummer!
Sollten Sie Ihr Kind bereits in einem Kindergarten angemeldet haben, so ist der Wechsel in einen anderen Kindergarten zwar möglich, aber nicht ganz so einfach. Die Leitung jenes Kindergartens, wo ihr Kinder aktuell angemeldet ist, muss Ihr Kind erst abmelden (das passiert in einem System, auf das alle Kindergärten der Stadt Wien zugreifen), damit ist auch eine Doppelanmeldung unmöglich. Und erst wenn Ihr Kind von diesem Kindergarten abgemeldet ist, dann können Sie die Anmeldung im neuen Kindergarten durchführen.
Bitte bedenken Sie, dass die Abmeldung nicht automatisch und jederzeit möglich ist, da ein Kindergarten neben dem Blick auf eine gut funktionierende Kindergartengruppe auch die wirtschaftlichen Aspekte zu bedenken hat und daher im gemeinsamen Gespräch – Eltern und Kindergartenleitung – der optimale Umstiegszeitpunkt besprochen werden sollte. Natürlich kann es aber nicht sein, dass Ihnen gesagt, wird, dass gar kein Wechsel möglich ist; und es kann natürlich auch Gründe geben, die einen sofortigen Wechsel nötig machen.
Es gibt wirklich viele Kindergartenanbieter in Wien und ohne jetzt eine Wertung abgeben zu wollen, seien hier die 3 größten genannt:
- Die St. Nikolausstiftung
- Kinder in Wien (Abkürzung: KIWI) und die Wiener Kinderfreunde
Auf der Stadt Wien – Kindergarten Homepage finden Sie alle privaten Anbieter. Nehmen Sie sich die Zeit sich durch die Homepages durchzuklicken.
Bei den 3 größten ist aber garantiert, dass vor allem die Fördermöglichkeiten bestens bekannt sind und Sie hier auch gut unterstützt werden.
Ein vielleicht zusätzlich wichtiges Kriterium bei einem privaten Anbieter zu sein, ist, dass nicht nachgewiesen werden muss, ob beide Elternteile berufstätig sind.
Ich habe schon im ersten Teil dieses Informationsvideos erwähnt, dass der Kindergarten der erste Schritt in eine gelungene Bildung für ihr Kind ist. Dies möchte ich hier nun etwas näher erläutern.
Die Kindergärten sind verpflichtet, sogenannte Kompetenzbögen Ihres Kindes zu erstellen, in denen Sprach- und Entwicklungsförderung vermerkt sind, ab dem ersten Tag, wo ihr Kind in den Kindergarten kommt. Dies sind keine geheimen Aufzeichnungen, sondern dienen auch als Basis für die bereits erwähnten Elterngespräche. Weiters werden diese Informationen den Schulen zur Verfügung gestellt und dienen dort den Fachkräften zur Einschätzung der Schulreife und der vorhandenen Deutschkenntnisse.
Die Deutschkenntnisse sind ausschlaggebend, welche Schullaufbahn ihr Kind in den ersten Jahren einschlagen wird. Dies hat nichts mit der allgemeinen Intelligenz ihres Kindes zu tun! Scheuen Sie sich auch nicht, mit Ihrem Kind in Ihrer Erstsprache zu sprechen. Sprache ist immer auch Teil einer Kultur. Erlauben Sie Ihrem Kind aber auch, die Sprache, des Landes, in dem es nun aufwächst, optimal zu lernen. Und dafür ist der Kindergarten ein perfekter Ort.
Kommt ein Kind mit einer anderen Erstsprache als Deutsch in den Kindergarten, so wird automatisch der „BESK-DAZ“-Kompetenzbogen als Grundlage für den Entwicklungsbericht Ihres Kindes herangezogen. Dieser enthält andere Qualitätsmerkmale als jene für Kinder mit Deutsch als Erstsprache, hier wird der „BESK“-Bogen verwendet.
Hier kommt nun zum Tragen, warum es gut sein kann, dass Ihr Kind 2, 3 oder sogar 4 Jahre in den Kindergarten gehen sollte.
Der Kindergarten kann nämlich vom „BESK-DAZ“-Bogen auf den „BESK“-Bogen wechseln. Dies passiert in der Regel aber nicht im ersten und auch noch nicht im 2.Kindergartenjahr. Sobald aber der Wechsel möglich ist und durchgeführt wird, wird Ihr Kind auch zukünftig wie jedes „normale“ deutschsprachige Kind behandelt – und das kann bei der Schulanmeldung größere Auswirkungen haben, auf die ich noch zu sprechen komme.
Die Volksschule
Die Schulpflicht beginnt in Österreich mit dem Erreichen des 6.Lebensjahr. Jedes in Wien lebende Kind muss die Schulpflicht erfüllen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Ihr Kind kann in die Öffentlichen Schulen der Stadt Wien gehen, oder in eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht aber auch in eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht – in diesen Schulen müssen sogenannte Externistenprüfungen abgelegt werden – oder aber auch die Abmeldung zum häuslichen Unterricht ist möglich.
Zu allen diesen Schulformen gibt es umfangreiches Informationsmaterial auf der Homepage der Bildungsdirektion Wien.
Eine kleine Anmerkung noch: Wollen Sie, dass Ihr Kind zum häuslichen Unterricht angemeldet oder eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht besuchen soll, muss von Ihnen ein Antrag im Referat für Externisten in der Bildungsdirektion gestellt werden. Die Schulbehörde kann die Teilnahme an einem solchen Unterricht aber auch untersagen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Unterricht nicht gleichwertig mit jenem an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht gegeben sein wird.
Neben der Wahl der Schulform, ist es auch noch wichtig sich zu überlegen, ob Ihr Kind in eine offene oder verschränkte Ganztagsschule oder in einen Hort gehen soll, oder den restlichen Tag im familiären Umfeld betreut wird.
Wie schon beim Kindergarten, möchte ich Ihnen nahelegen, sich frühzeitig die unterschiedlichen Möglichkeiten und Schulen anzusehen bzw. sich darüber zu informieren. Ebenso, wie schon im Kindergarten, gibt es auch im schulischen Bereich zahllose Fördermöglichkeiten, über die sie die jeweilige Schule aufklären können sollte. Lassen Sie sich daher auch hier nicht von Kosten abschrecken, die sie auf der Homepage finden.
Sie als Eltern erhalten im Dezember postalisch entsprechende Informationen zur Schuleinschreibung. Es kann also nicht passieren, dass Sie diese verpassen sollten zu viele Anmeldungen an einem Volksschulstandort bestehen, erhalten die Kinder einen Schulplatz in der Nähe des Wohnortes. Gereiht wird dabei nach „Geschwisterkind in der Schule“ und natürlich der Wohnortnähe. Und dies passiert durch die Präsidialabteilung 6.
Vor und unmittelbar nach den Schuleinschreibterminen können Sie Ihre Wunschschule bei der Präsidialabteilung 6 auch einbringen.
Die sogenannte Einschreibefrist ist im Jänner jenes Jahres, in dem Ihr Kind mit der Schule beginnen soll. Die Anmeldung in die erste Klasse der Volksschule erfolgt samt Schulreifefeststellung im Rahmen der Schüler:inneneinschreibung an einer Volksschule möglichst nahe am Wohnort. Falls beim Schulreifetest die Direktorin oder der Direktor der Meinung sind, dass das Deutsch noch nicht ausreicht, kann in einem eigenen Termin – der vereinbart wird – der sogenannte MIKA-D-Test gemacht werden. Hier kommt nun zum Tragen, wie lange ihr Kind im Kindergarten Deutsch lernen konnte und ob die Informationen des BESK-DAZ-Bogen oder des BESK-Bogen an die Schule weitergegeben wurde.
Mit dem Schulreifetest wird festgestellt, ob Ihr Kind schulreif ist und in die erste Klasse der Volksschule einsteigen kann. Sollte ihr Kind noch nicht schulreif sein, so wird es in eine Vorschulklasse zugeteilt.
Ob Ihr Kind in die erste Klasse oder die Vorschule kommt, hat im großen und ganzen keine Auswirkungen auf die zukünftige Schul- und Ausbildungslaufbahn. Seien Sie nicht verunsichert, wenn Ihr Kind in der Vorschule noch etwas Zeit zum Entwickeln bekommt und damit langsam in die Schullaufbahn einsteigt.
Viel interessanter ist es, wenn Ihr Kind mit einer anderen Erstsprache aufwächst als Deutsch und unabhängig von der Schulreife geprüft wird, ob die Deutschkenntnisse für die erste Klasse ausreichend sind. Wie schon erwähnt, wird dazu der MIKA-D-Test gemacht. Dies passiert automatisch bei Kindern, die im Kindergarten mit dem BESK-DAZ-Bogen beurteilt wurden. Üblicherweise nicht bei Kindern, die mit dem BESK-Bogen beurteilt wurden.
Das Ergebnis des MIKA-D-Test kann ausschlaggebend sein, ob Ihr Kind genug Deutsch kann, um ganz normal die erste Klasse zu besuchen, oder zusätzlich einen Deutsch-Förderkurs braucht oder sogar in eine Deutschförderklasse kommt.
Ob Ihr Kind in einen D-Förderkurs oder eine D-Förderklasse kommt, hängt meist auch davon ab, wieviele andere Kinder an dieser Schule diesen Förderbedarf haben. Es kann aber auch sein, dass Ihr Kind einer anderen Schule zugeteilt wird, weil es in der dortigen eine D-Förderklasse gibt und dieser Bedarf bei ihrem Kind festgestellt wurde.
Sie sehen, ab hier wird es richtig kompliziert und es ist wichtig, dass Sie das Gespräch mit der Direktion suchen, um zu verstehen, welche Auswirkungen dies nun für Ihr Kind haben kann.
- Wird Ihr Kind als außerordentliche Schülerin oder Schüler behandelt?
- Muss die Klasse danach wiederholt werden, oder kann Ihr Kind mit den anderen ganz normal die nächste Klasse gehen?
- Wann wird Ihr Kind als ordentliche Schülerin oder Schüler geführt?
- … und noch unzählige weitere Fragen.
Ob Ihr Kind als außerordentliche Schülerin oder Schüler beginnt, hat sehr wohl eine Auswirkung darauf, wie lange Ihr Kind in die Schule gehen muss, um die 9 Pflichtjahre zu erfüllen. – Aber dazu hören wir später noch mehr!
Endlich ist Ihr Kind also in der Schule und alles geht seinen Lauf. Das wäre doch schön.
Bereits in der 3.Klasse Volksschule finden Testungen statt, ob Ihr Kind geeignet ist, in die AHS (Allgemein bildende Schule) oder die Mittelschule zu gehen.
Spätestens hier steht die nächste Entscheidung für Sie an, die wohl überlegt sein will. Egal ob Ihr Kind in die Mittelschule oder AHS gehen wird, in jedem Fall stehen Ihrem Kind danach noch alle Bildungsmöglichkeiten offen: sei es eine weiterführende Schule zu besuchen, eine Lehre zu machen oder die Matura oder ein Studium… um nur einige zu nennen.
Es wäre daher sehr ratsam, wenn Sie mit Ihrem Kind gemeinsam einige der möglichen Schulen ansehen und nun Ihr Kind bereits mitentscheiden lassen, in welche Schule es weiter gehen möchte. Lassen Sie sich nicht von Vorurteilen leiten, dass gute Bildung nur in der AHS möglich ist, oder dass nur die dummen oder faulen Kinder in die Mittelschule gehen – ich bin sicher, dass wenn Sie sich ganz offen ein paar Schulen ansehen, eines besseren belehrt werden. Je nach Lerntyp Ihres Kindes, sollte die Schule gewählt werden … in jedem Fall wird Ihr Kind gut gefördert. Vergessen Sie auch nicht, dass Ihr Kind noch sehr jung ist und sich frei entfalten können sollte.
Die Anmeldung bei der Mittelschule oder AHS ist auf jeden Fall im Februar vor Schulwechsel mit dem Halbjahreszeugnis zu machen. ACHTUNG: bei der AHS kann die Schulleitung frei entscheiden, welches Kind sie nehmen.
Nach weiteren 4 Jahren in der AHS oder MS, ist die Schulpflicht meist noch nicht vorbei.
Wenn die 8. Schulstufe (4.Klasse AHS oder MS) positiv absolviert wurde, hat man auf jeden Fall den sogenannten Pflichtschulabschluss.
Jetzt ist es wichtig zu wissen, ob Ihr Kind in die Vorschule gegangen ist, eine Klasse im bisherigen Bildungsweg wiederholt hat oder eine Zeitlang als außerordentliche Schülerin oder Schüler geführt wurde. Dementsprechend muss noch so lange in die Schule gegangen werden, bis man 9 Schuljahre hat.
Ist man in die Vorschule gegangen, hat man bereits die 9 Schuljahre, ebenso, wenn man eine Klasse wiederholt hat. Jene Zeiten, die Ihr Kind aber als außerordentliche Schülerin oder Schüler in der Schule verbracht haben, zählen nicht zu den Schuljahren und müssen nun noch ergänzt werden. Dafür gibt es verschiedene Schulformen, je nachdem, was Ihr Kind weiterführend machen möchte:
- Der polytechnische Lehrgang – eine 1jährige Form, um die 9.Schulstufe abzuschließen
- Die AHS – Ihr Kind geht bereits in die AHS und will bis zur Matura hier weiter die Schule besuchen
- Das BORG – ist das Oberstufengymnasium für jene, die die Unterstufe nicht in der AHS gemacht haben, sondern in der MS waren oder die AHS vielleicht wechseln wollen
- BMS – die berufsorientierte mittlere Schule … hier kann man 1 oder 3 Jahre hingehen
- BHS – die berufsorientierte höhere Schule … diese dauert 5 Jahre und endet mit der Matura
In der darauf aufbauenden Videopräsentation erfahren Sie mehr und genaueres zu diesen Schul- und Bildungsmöglichkeiten der Sekundarstufe III
5.)
Links:
Interessentest:
Berufsinformationszentren BiWi (18, Währinger Gürtel 97):
https://www.wko.at/site/Biwi/BiWi-Berufsinformationszentrum-der-Wiener-Wirtschaft.html?shorturl=biwiat
oder an den BIZ-Standorten:
https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/berufsinformationen/biz—berufsinfozentren
oder: https://www.berufskompass.at
oder: https://www.bic.at
oder: https://www.whatchado.com
Info für Eltern zur Berufswahl des Kindes:
https://www.wienxtra.at/jugendinfo/berufsorientierung
Ausbildungspflicht bis 18:
https://ausbildungbis18.at
Schulführer:
https://schulfuehrer.bildung-wien.gv.at/schoolguide/
Lehrstellenangebote:
https://lehrbetriebsuebersicht.wko.at
Die Sekundarstufe II
Nochmals kurz ein Blick auf das österreichische Bildungssystem. Die Sekundarstufe II befindet sich in der Mitte. Dies bedeutet, Ihr Kind hat den Kindergarten, die Volksschule und die Sekundarstufe I – also die Unterstufe – hinter sich gebracht und ist jetzt im besten Fall gerade 14 Jahre alt.
Wenn man sich die Sekundarstufe II im Überblick ansieht, erkennt man, dass doch einige unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Es wird also sehr wichtig, sich gut davor zu informieren, wie es ab hier weitergehen soll.
Bereits im vorigen Informationsvideo kam die 9.Schulstufe vor. Hier trifft sich nun die Sekundarstufe I mit der Sekundarstufe II. Die 9.Schulstufe ist für die meisten Kinder Pflicht, um ihre Schulpflicht zu beenden. Welche der vielen Möglichkeiten dieses letzten Pflichtschuljahres man aber nimmt, sollte gut überlegt sein, weil man damit meist die weitere Richtung des Schul- bzw. Ausbildungsweges festlegt.
Schon in der Sekundarstufe I sollte man beginnen, sich zu überlegen, wie es nach der 4.Klasse MS oder AHS weitergehen soll. In der 3.Klasse und auch 4.Klasse MS oder AHS (also mit ca. 13 Jahren) hat man viele Möglichkeiten einen Interessentest und/oder einen Eignungstest zu machen. Dies kann sehr gut helfen, um sich zu entscheiden, wie es mit der Bildung oder einem Beruf weitergehen kann.
Auch wenn Sie als Eltern vielleicht sehr klare Vorstellungen haben, wie es mit Ihrem Kind beruflich weiter gehen soll, so ist es wichtig, die Wünsche Ihres Kindes auch zu hören und gemeinsam einen guten Weg zu finden. Aufgrund der Vielzahl von Möglichkeiten und nochmal so vielen Wegen zu ihrem gemeinsam gesteckten Bildungs- und/oder Berufswunsches, wird es nötig sein, sich viel Zeit zu nehmen und Beratungen und Informationen einzuholen.
Um einen ersten Überblick zu bekommen, ist ein Interessentest eine gute Wahl. Dabei werden Ihrem Kind persönlich oder in einem online-Portal Fragen gestellt und aufgrund der Antworten, die ausgewertet werden, eine Liste mit Berufen oder Berufsgruppen erstellt. Dies bedeutet aber nicht, dass Ihr Kind für diesen Beruf bzw. diese Berufe auch geeignet ist. Der nächste Schritt wäre daher ein Eignungstest. Dieser dauert etwas länger so zwischen 1 – 2 Stunden und beginnt und endet mit einem Beratungsgespräch.
Beide Tests sind in unterschiedlichen Servicestellen z.B. im Berufsinformationszentrum Wien oder Berufsinformationszentrum des AMS möglich. Jene Kinder, die in eine MS gehen, werden dort ab der 3.Klasse von Berufscoaches und Beratungslehrer:innen gut vorbereitet und begleitet und können daher solche Tests meistens direkt in der Schule machen.
Auch für Eltern gibt es Broschüren, Workshops oder Infoabende, wo Sie mehr über mögliche Berufe oder Weiterbildungen Ihres Kindes erfahren können. Eine gute Adresse ist die Jugendinfo Wien.
Wie schon erwähnt, ist eine wichtige Quelle, wie es nach der Pflichtschule weitergehen kann, die Schule selbst. Vorrangig in der MS gibt es den Gegenstand „Berufsorientierung“ wo man Einblicke in Berufe bekommt, sei es durch Präsentationen Externer, die in diesen Berufen arbeiten, durch Exkursionen in Firmen und Betrieben oder durch Schnupperpraktika.
Gerade Schnupperpraktika bzw. Schnuppertage sollten genutzt werden, in Berufe hineinzuschnuppern, die man nicht gut oder gar nicht kennt, damit man sich ausprobieren kann und merkt, was einen wirklich Freude macht und wo die Interessen liegen.
Schnuppertage absolviert man im Rahmen der Unterrichtszeit. Diesbezügliche Informationen erhalten die Eltern über die Schule in der 3. und 4. Klasse MS. Schuppertage können aber auch außerhalb der Schulzeit absolviert werden. Entsprechende Infos bekommt man über das Berufsinformationszentrum Wien. Werden die Schnuppertage unabhängig von der Schule gemacht, muss man gut darauf achten, wie es mit dem Versicherungsschutz (Haftpflicht- und Unfallversicherung) für Ihr Kind aussieht. Auch hierzu bekommen Sie die Infos im BiWi.
Nochmals möchte ich kurz auf diverse Beratungsstellen in- und außerhalb der Schule hinweisen. Da sich im Bereich der Berufsmöglichkeiten immer wieder Neuerungen ergeben, ist es wirklich wertvoll sich bei solchen Stellen, die aktuell geltenden Rahmenbedingungen und Möglichkeiten abzufragen. Die Beratungslehrer:innen in der Schule sind hier gute Ansprechpartner:innen oder auch die schon erwähnte Jungendinfo Wien.
Wenn Sie bzw. ihr Kind schon wissen, wo es ungefähr schulisch weitergehen soll, empfiehlt es sich, jene Schulen, die in Frage kommen aufzusuchen und kennenzulernen. Fast alle Schulen haben zwischen November und Jänner einen Tag-der-offenen-Türe. Wann genau diese stattfinden, findet man immer auf den Homepages der Schulen. Dabei kann man sehr ungezwungen die Schule, Lehrer:innen und Schüler:innen kennenlerne und bekommt viele Fragen beantwortet. Persönliche Kennenlerngespräche außerhalb dieser Tage sind auf Anfrage in vielen Schulen aber auch problemlos möglich.
Als letzte Informationsquelle – wobei hier erwähnt werden muss, dass ich bei weitem nicht alle Möglichkeiten aufgezählt habe – dienen die diversen Berufs- und Bildungsinformationsmessen. Dort kann man von Stand zu Stand wandern und sich von Firmen und Betrieben aber auch von Aus- und Weiterbildungsstätten Informationen abholen und sich beraten lassen. Bei manchen dieser Messen, kann sich Ihr Kind auch direkt bei einer Arbeitgeber:in oder Arbeitgeber für ein Praktikum, Ferienjob oder eine Lehre bewerben. Es ist also ratsam zu solchen Messen ein paar Lebensläufe mitzunehmen. Wann und wo diese Messen stattfinden, wird in den Schulen bekanntgegeben bzw. kann dort erfragt werden.
Es ist wirklich eine große Aufgabe den weiteren Bildungsweg für Ihr Kind zu suchen. Ganz wichtig sind 2 Dinge:
- Egal welchen Weg Ihr Kind einschlägt; unser Bildungssystem erlaubt immer wieder neue Wege zu gehen – es ist also unmöglich einen falschen Weg einzuschlagen, und dann das restliche berufliche Leben dort „gefangen“ zu sein; erlauben Sie Ihrem Kind wirklich sich auszuprobieren
- Ihr Kind MUSS nach Erfüllung der Pflichtschule einen weiteren Bildungsweg einschlagen oder einen Beruf erlernen, denn in Österreich gilt die „Ausbildungspflicht bis 18“ – das bedeutet, kein Kind darf nach Ende der Pflichtschule sozusagen nichts tun. Es gibt eine eigene Homepage mit Informationen dazu.
Anmerkung: diese Ausbildungspflicht gilt nur für Menschen mit einem positiven Status in Österreich, also nicht für Asylwerber:innen
Pflicht ist auch immer mit Konsequenzen verbunden, wenn diese nicht erfüllt wird. Meist handelt es sich um monetäre Konsequenzen, dh. Sie – oder je nach Alter ihres Kindes – Ihr Kind selbst, erhält eine Strafe, die zu zahlen ist, wenn man die Ausbildungspflicht nicht erfüllt. Dies gilt übrigens auch bei der Schulpflicht. Unentschuldigte Fehlstunden (=Schulschwänzen) wird mit Geldstrafen geahndet.
Ganz kurz möchte ich auf die einzelnen Schul- bzw. Ausbildungstypen eingehen, die Ihr Kind ab der 9.Schulstufe besuchen kann. Alle Schulen in Wien können Sie dem Schulführer entnehmen. Dort finden Sie auch die Links zu den Homepages der Schulen.
Der Polytechnische Lehrgang und die Fachmittelschule seien als erstes erwähnt.
Vor allem der Polytechnische Lehrgang dient dazu, die 9. Schulstufe abschließen zu können, um danach mit einer Lehre zu beginnen. Der Schwerpunkt dieser Schule liegt in der Berufsorientierung.
Die Fachmittelschule ist – was die Berufsorientierung betrifft – schon etwas spezifischer. Fast alle berufsorientierten höheren Schulen, bieten solche Fachmittelschulen an. Diese kann 1 oder 3 Jahre besucht werden. Wenn man die 1jährige besucht, geht es danach in Richtung Lehre. Besucht man die 3jährige hat man einen „kleinen“ Abschluss und kann danach eine verkürzte Lehre – in diesem Berufsfeld – absolvieren, oder in die höhere Schule wechseln, um die Matura zu machen. Man kann aber auch direkt die Berufsreifeprüfung oder die Studienberechtigungsprüfung beginnen.
Die Übergangsklasse sei auch schon hier erwähnt, da es sich dabei auch um eine 1jährige Schulform handelt. Die Übergangsklasse wurde geschaffen, damit Kinder, den Wechsel von der Unterstufe in eine berufsorientiere höher Schule leichter schaffen. Vor allem, wenn das schulische Können in der 4. AHS oder MS nicht so überragend ist, kann durch die Übergangsklasse, einiges auf- und nachgeholt werden.
Die Lehre
Die Lehre ist eine praktische Berufsausbildung. Insgesamt gibt es mehr als 200 Lehrberufe! Neben der Lehre in einem Betrieb oder einer Firma, kann man über das AMS auch eine überbetriebliche Lehre machen. Dies ist dann möglich, wenn Ihr Kind keine Lehre in einem Betrieb oder Firma findet. Die Lehre kann man nach Beendigung der 9 Pflichtschuljahre beginnen. Gesetzlich ist kein positiver Schulabschluss nötig, aber es ist schwer, eine Lehrstelle ohne positiven Schulabschluss zu bekommen.
Neben der Lehre besucht man die Berufsschule, um auch das nötige theoretisch Wissen rund um den erlernenden Beruf zu kennen. In welche Berufsschule Ihr Kind gehen wird, wenn es eine Lehre macht, kann man sich nicht selbst aussuchen.
Eine Lehre schließt man mit einer Gesellenprüfung bzw. Lehrabschlussprüfung ab. Wenn man danach noch die Meisterprüfung macht, ist man einem Bachelor – also jemandem, der einen Abschluss an der Universität macht – gleichgestellt. Dies erwähne ich deshalb, um das Vorurteil – eine Lehre machen nur jene, die zu dumm für eine Schule sind – auszuräumen. Fachleute sind in Österreich Mangelware und daher sehr gefragt.
Wer nach der Lehre doch noch studieren will, kann bei fast allen Lehrstellen die sogenannte Lehre mit Matura machen. Dabei verlängert sich die Lehrzeit um 1 Jahr, damit der Lehrling genügend Zeit hat, neben der Lehre auch für die Matura zu lernen bzw. sich dafür in entsprechenden Kursen vorzubereiten. Informieren Sie sich bei der Lehrstelle vorab, ob diese Form der Lehre unterstützt wird.
Natürlich gibt es aber auch die Möglichkeit, nach der Lehre, die Berufsreifeprüfung oder die Studienberechtigungsprüfung nachzumachen um dann zu studieren.
Beim AMS oder der WKO finden Sie eine Übersicht an Lehrstellenangeboten.
Berufsbildende höheren Schulen
Fast alle berufsbildenden höheren Schulen bieten 1, 3 und 5jährige Bildungsformen an.
Die 1- und 3jährigen habe ich bereits erwähnt. Die 5jährige schließt mit Matura und mind. 1 fertigen Berufsausbildung ab. Im Gegensatz zur Lehre ist die Berufsausbildung eher durch theoretisches Wissen erlernt worden, als durch praktisches Arbeiten. Längere Pflichtpraktika in den Ferien sind jedoch Pflicht um doch ein bisschen praktisches Können zu erlernen.
Es gibt verschiedene berufsbildenden höheren Schulen
Die HTL = höhere technische Lehranstalt, hier wird man vor allem in technischen Berufen ausgebildet
Die HLW = höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, hier gibt es vor allem Ausbildung im Bereich von sozialen und wirtschaftlichen (=Büro) Bereich
Die HAK = Handelsakademie; hier bereitet man sich auf klassische wirtschaftliche Berufe wie Bürokauffrau, Buchhaltung oder Personalwesen vor
Die BAfEP = Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, hier werden Kindergärtner:innen ausgebildet
Dies sind auf keinen Fall alle berufsbildenden höheren Schulen, die es in Wien oder Umgebung gibt. Es ist daher wirklich ratsam, sich über den Schulführer genau zu informieren, da auch die von mir erwähnten Schultypen mittlerweile ganz spezifische Ausbildungen anbieten.
Als letzter Schultyp sei auch noch einmal die AHS (Allgemeinbildende höhere Schule) erwähnt. Prinzipiell beginnt man mit der AHS nach der Volksschule; ein Umstieg nach der 8.Schulstufe z.B: wenn man die MS gemacht hat, ist natürlich auch möglich, hier wechselt man dann aber in das sogenannte BORG (= Bundesoberstufenregalgymnasium). Die AHS endet mit der Matura. Nach der AHS geht man üblicherweise auf die Universität, Fachhochschule oder College um weiter zu lernen.
Immer wieder habe ich in dieser Videoinfo nun von Praktika, Schnuppertagen oder Ferienjobs gesprochen. Kurz möchte ich auf die Möglichkeiten aber auch Tücken in diesem Bereich hinweisen.
Ab dem 15.Geburtstag darf man legal in Betrieben oder Firmen arbeiten. Es gibt bezahlte und unbezahlte Möglichkeiten. Meist werden jungen Menschen, die sich in einem Job ausprobieren wollen bzw. in diesen hineinschnuppern möchten, die Möglichkeit ein Praktikum zu absolvieren, angeboten. Praktika stehen im Regelfall in Verbindung zur schulischen Ausbildung und werden nicht bezahlt.
Wenn es darum geht, sich zum Taschengeld etwas dazuzuverdienen, dann gibt es die Möglichkeit einen Neben- oder Ferienjob zu machen. Diese Jobs stehen im Regelfall nicht in Verbindung mit der schulischen Ausbildung, sondern dienen dem Geldverdienen.
Egal welche Arbeit Ihrem Kind angeboten wird oder welche es annehmen will, achten Sie bitte darauf, dass es immer eine vertragliche Grundlage gibt. Bei Praktika, die im Rahmen der Ausbildung gemacht werden, gibt es Vorlagen der Schulen, die meist zu verwenden sind und oft nur aus 1 Seite bestehen, da alle anderen vertraglichen Grundlagen z.B gesetzlich verankert sind und nicht extra niedergeschrieben werden müssen. Bei einem Praktikum oder Job ohne schulischen Kontext ist darauf zu achten, ob geklärt ist, wie Ihr Kind Unfall- und Haftpflichtversichert ist, wie die Arbeitszeiten geregelt sind – denn für Jugendliche unter 18Jahren gelten eingeschränkte Arbeitszeitenregelungen; und ob bzw. wieviel Ihr Kind verdienen wird.
ACHTUNG: Wenn Sie als Familie Förderungen oder sonstige Soziale Zuwendungen von der Stadt Wien erhalten, prüfen sie vorher, ob das „Einkommen“ Ihres Kindes, Auswirkungen auf diese Förderungen bzw. sozialen Zuwendungen haben kann.
Noch ein kurzer Blick auf die bereits erwähnten Berufsreife- und Studienberechtigungsprüfungen.
Diese beiden Möglichkeiten zeigen, dass es im österreichischen Bildungssystem viele Wege gibt, um ein Ziel zu erreichen oder sich neue Ziele zu stecken. Wenn Sie für Ihr Kind im Rahmen der Ausbildung den Weg einer Schule mit Matura gesehen hätten, Ihr Kind nach den 9 Pflichtschuljahren aber keinen Bock mehr auf Schule hat, dann seien Sie sich bewusst, dass man die Matura auch so nachholen kann.
Die Berufsreifeprüfung steht allen offen, die z.B. eine Lehre absolviert haben. Sie ist der „normalen Matura“ gleichgestellt und daher kann man nach der Berufsreifeprüfung an allen Universitäten, Hoch- oder Fachschulen, Akademien oder Kollegs weiterlernen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Studienberechtigungsprüfung. Dies ist die „kleine Matura“, sie kann von jeder und jedem, gemacht werden und dient dazu sich die Berechtigung für ein bestimmtes Studium, oder eine bestimmte Ausbildung an einer Hoch- oder Fachschulen, Akademien oder Kollegs zu holen. Diese Matura beinhalten genau jene Fächer, die eben für das ausgewählte Studium oder die weitereführende Ausbildung benötigt wird.
Es gibt verschiedene Gründe, dass man den Pflichtschulabschluss nicht im Rahmen der regulären Schullaufbahn schafft und diesen nachholen möchte. Das Österreichische Schulsystem ermöglicht es leider nicht, dass man den Pflichtschulabschluss zu einem späteren Zeitpunkt – also wenn man schon über 14 bzw. 15 Jahre alt ist – im regulären Schulsystem nachzuholen.
Es gibt aber viele außerschulische Bildungseinrichtungen, die Vorbereitungskurse tlw. beginnende bei der Alphabetisierung, über klassische Deutsch- bzw. Basisbildungskurse, weiter über Brückenkurse bis hin zum Pflichtschulabschlusskurs anbieten und dann im eigenen Haus oder in Kooperation mit einer Mittelschule, die Prüfungen zum Pflichtschulabschluss abnehmen, die sogenannten Externistenprüfungen.
Im Zuge eines solchen externen Pflichtschulkurses wird man in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie Berufsorientierung auf eine Prüfung vorbereitet. Zusätzlich hat man aus 4 Wahlfächern 2 zu wählen, über die man ebenfalls eine Prüfung ablegen muss.
Der Pflichtschulabschluss ist zwar – wie schon vorher erwähnt – keine Vorgabe, um eine Lehre beginnen zu können, jedoch hat man wenig Chance, ohne positivem Pflichtschulabschluss eine Lehrstelle zu finden. Der Wechsel auf eine höhere bildende Schule ohne positivem Pflichtschulabschluss ist ausgeschlossen.
6.)
Links:
Schulführer: https://schulfuehrer.bildung-wien.gv.at/schoolguide/
https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
https://www.studiversum.at
https://www.studienwahl.at
https://www.fachhochschule.ac.at
https://www.phwien.ac.at
https://www.kphvie.ac.at
Sekundarstufe III
Ein letztes Mal sehen wir uns das Bildungssystem in Österreich an. Mittlerweile befinden wir uns ganz rechts außen im dunkelroten Bereich. Die Schulpflicht ist auf jeden Fall schon längst erledigt für Ihr Kind und es geht darum, ob man sich noch schulisch/wissenschaftlich weiterbilden will.
Im Gegensatz zum Balken der Sekundarstufe II – die wir uns im letzten Video angesehen haben – sieht der Balken der Sekundarstufe III oder auch Tertiärstufe schon etwas strukturierter aus. Hier gibt es zwar auch einige Möglichkeiten, diese sind aber klar vorgeben.
Bereits im vorigen Informationsvideo kam die Berufsreifeprüfung und Studienberechtigungsprüfung vor. Hier trifft sich nun die Sekundarstufe II mit der Sekundarstufe III. Denn für alle Weiterbildungsmöglichkeiten der Sekundarstufe III bzw. Tertiärstufe ist eine Matura bzw. Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung notwendig.
Es sei erwähnt, dass die Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oft nicht vor Beginn der nächsten Weiterbildung gemacht werden muss, sondern parallel dazu erfolgen kann.
Folgende Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es, wobei auch hier wieder erwähnt sei, dass dies nur ein grober Überblick ist und es ratsam ist, sich auf Homepages Informationen zu besorgen oder zu den bereits erwähnten Beratungsmöglichkeiten oder Messen zu gehen.
Die Meisterprüfung bzw. der Meisterlehrgang
Diese ist nur nach einem erfolgreichen Abschluss einer Lehre möglich; hier kann man nicht von einem anderen Ausbildungsweg wechseln. Wie schon bei der Lehre erwähnt, ist der Titel der Meister:in wie ein Bachelor-Abschluss. Die Meisterprüfung besteht aus 5 Modulen und wird von den Meisterprüfungs-stellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.
Vorbereitungskurse gibt es bei diversen externen Bildungsträgern.
Das Kolleg
Dies ist meist an einer BHS – also einer berufsbildenden höheren Schule – angesiedelt und ist für jene gedacht, die nach einer AHS-Ausbildung oder einer anderen BHS-Matura sich in einem Fachgebiet spezialisieren wollen und damit auch eine fertige Ausbildung am Ende haben.
Es gibt auch Kollegs außerhalb von BHS, nämlich wenn es für dieses Fachgebiet keine BHS gibt – also zumindest nicht in Wien – dies ist z.B. bei der Sozialpädagogik der Fall. Es gibt in Wien keine 1, 3 oder 5jährige Ausbildungsform und somit keine BHS für Sozialpädagogik. Dies gäbe es aber z.B. in NÖ. einzelne Erwachsenenbildungseinrichtungen haben daher das Kolleg für Sozialpädagogik in ihren Lehrplan aufgenommen. So kann man auch in Wien diese Ausbildung machen.
Das Kolleg ist – auch weil es Teil einer BHS ist und damit im Schulsystem eingegliedert ist – schulisch aufgebaut, dh. es richtet sich nach den Schultagen bzw. Schulferien, es gibt einen Stundenplan und Anwesenheitspflicht.
Die meisten Kollegs haben einen Aufnahmetest bei dem es vorrangig um die Interessensabklärung und das Talent für das sich beworbene Spezialgebiet geht.
Nach 4 bis 6 Semester ist man fertig und endet mit einer weiteren Matura (dann nur mehr in den Spezialfächern und nicht mehr in den eigentlichen Hauptfächern D, M und E) oder mit einem Diplom.
Einige Kollegs bieten einen Abendlehrgang an, dh. man kann diese Weiterbildungsform auch berufsbegleitend absolvieren.
Die Universität
Diese legt den Schwerpunkt auf die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einem Fachgebiet und nur bei einigen Studienrichtungen gibt es verpflichtende Praktika, um eben auch die praktische Seite zu lernen.
Eine Universität ist sehr selbstbestimmt organisiert, soll heißen, man ist 100% selbst verantwortlich, welche Fächer man wann belegt, um mit dem Studium voranzukommen. Ein hohes Maß an Selbstorganisation und selbständigem Lernen ist daher notwendig.
Da in manchen Studienrichtungen sehr viele Studierende hinein wollen, gibt es Aufnahmeprüfungen und die Zahl jener die aufgenommen werden, ist limitiert. Für diese Aufnahmeprüfungen muss man sich gut vorbereiten, da sie meist schon fachspezifische Themen beinhalten.
Ein Studium schließt man im Regelfall nach mind. 6 Semester (man kann auch länger dafür brauchen, je nachdem wieviele Fächer man pro Semester macht, bzw. wieviele Teilprüfungen man ablegt) mit dem Bachelor ab. Danach kann man noch weiter studieren um den Master zu machen.
In der Regel hat man mit dem Abschluss eines Studiums KEINE klassische Berufsausbildung erlernt.
Manche Studienrichtungen kann man auch berufsbegleitend machen, dh. es gibt Vorlesungen am Abend oder am Wochenende.
Die Fachhochschule
Sie ist quasi das praktische Gegenstück zur Universität, wobei die wissenschaftliche Komponente auch hier nicht zu kurz kommt.
Eine Fachhochschule ist meist eine Mischung aus Universität und Schule, wenn es zum organisatorischen Ablauf kommt. Meist gibt es einen groben Stundenplan, den man aber selbst noch erweitern kann.
Auch hier gibt es fast immer eine Aufnahme- bzw. Eignungstestung.
Auch die Fachhochschule endet mit einem Bachelor manchmal auch noch mit einem Diplom. War es ursprünglich nicht üblich, noch einen Master machen zu können, gibt es mittlerweile einige Fachhochschulen mit Masterlehrgängen.
Der Bachelorabschluss einer Fachhochschule beinhaltet immer auch eine Berufsausbildung.
Sowohl an der Universität wie auch an Fachhochschulen kann man nicht nur vollwertige Studien mit dem Abschluss Bachelor absolvieren, sondern auch sogenannten Studienlehrgänge. Das sind zeitlich begrenzte Seminare oder Seminarreihen, die mit einem Zertifikat abschließen.